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Finanzlexikon: kapitalgesellschaft

kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels.

Grundlage für das wirtschaftliche Handeln ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft, das bei der Gründung eingebracht wird und später auch verändert werden kann. Die beteiligten Unternehmer bzw. "Gesellschafter" haften dabei nicht mit ihrem privaten Vermögen für den Erfolg des Gesellschaft, sondern mit dem jeweils eingebrachten Kapital. Ist dieses verbraucht, so erlischt die Gesellschaft (siehe Insolvenz und Konkurs).

Die Kapitalgesellschaft ist rechtlich gesehen eine juristische Person, d.h. sie kann als Unternehmen Klagen einreichen und verklagt werden. Privatrechtliche Konsequenzen, also beispielsweise Schadenersatzzahlungen, müssen daher aus dem Unternehmensvermögen getragen werden, nicht von den betroffenen Einzelpersonen. (Nicht jedoch Strafen im strafrechtlichen Sinn, denn eine juristische Person ist nicht deliktsfähig).

Als Kapitalgesellschaften gelten insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Kommanditgesellschaft ist eigentlich eine Personengesellschaft, jedoch in der häufigen Praxis, daß eine GmbH der einzig persönlich haftende Gesellschafter ist, kommt sie ökonomisch einer Kapitalgesellschaft nahe.

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